skip to Main Content
Wieder Einschränkungen Bei Bestattungen

Es liegt uns nun die neue Thüringer Eindämmungsverordnung vom 1.12.2020 vor. Diese reguliert den Teilnehmerkreis und die Teilnehmerzahl an Bestattungen in Abhängigkeit zum regionalen Infektionsgeschehen.

Was in der jeweiligen Stadt oder auf dem jeweiligen Friedhof möglich und zulässig ist, sagen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter am zuständigen Standort.

Die grundsätzlichen Regeln gelten unverändert:

  • Beschränkungen der Teilnehmerzahl (je nach Hallengröße)
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m
  • Ausschluss von Personen mit Krankheitssymptomen
  • Ausschluss von Personen, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind
  • Ausschluss von Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten
  • Ausschluss von Personen, die eine Abgabe der Kontaktdaten verweigern
  • kein Körperkontakt beim Kondulieren und Begrüßen
  • Husten oder Niesen in die Ellenbeuge
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • kein Gesang zur Trauerfeier
  • Desinfektion der Hände (beim Betreten der Halle und beim Verlassen des Friedhofes)
  • Erfassung der Kontaktdaten

Bitte beachten Sie, dass diese Regeln auch am Grab und bei Trauerfeiern unter freiem Himmel gelten.

Back To Top
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.