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Corona-Update 20.04.2020 – Neue Regelungen Im Landkreis Sonneberg

Im Landkreis Sonneberg ist der Tenor, dass Trauerfeiern unter freiem Himmel mit max. 10 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis stattfinden können. Die Beisetzung kann nur von zwei Personen begleitet werden zzgl. des Beisetzers. Die Hygieneregeln sind einzuhalten, die Teilnehmer müssen ein Datenblatt ausfüllen.

2020-03-27 Erklärung zur Teilnahme

 

Von der Friedhofsverwaltung der Stadt Sonneberg haben wir heute eine Email erhalten, die die Regelungen für die Stadt Sonneberg konkretisiert:

„Die Stadt Sonneberg hat beschlossen das ab heute bis auf weiteres keine Trauerfeiern auf den Friedhöfen der Stadt Sonneberg stattfinden.

Hingegen gibt es aber die Lockerung das bei Beisetzungen/Beerdigungen bis zu 10 Angehörige teilnehmen dürfen.

Wir empfehlen zum Schutz der Angehörigen, das alle Teilnehmer Mundschutz tragen und die Hygienemaßnahmen einhalten.“

 

Hier die Regelungen der Stadt Neuhaus am Rennweg:

20200420 Anordnung Bestatter NH

 

Dazu auch ein Artikel aus unserer Tageszeitung „Freies Wort“:

Freies Wort, Ausgabe Sonneberg, 20.04.2020, S. 8

Freies Wort, Ausgabe Sonneberg, 20.04.2020, S. 8

 

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